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03. Februar 2025
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SVSA
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Einheitliche Gebühr für die Übertragung von Kontrollschildern

Seit dem 1. Februar 2025 gilt ein neues, vereinfachtes Gebührenmodell für die Übertragung von Nummernschildern. Die bisherige Unterscheidung zwischen Übertragungen mit und ohne Fahrzeug entfällt - für alle Übertragungsvorgänge wird neu eine einheitliche Gebühr von CHF 150.00 erhoben.

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern führt per 1. Februar 2025 ein einheitliches Preisregime für die Übertragung von Kontrollschildern ein. Die bisherige Differenzierung zwischen «Übertragung mit Fahrzeug» (CHF 100.00) und «Übertragung ohne Fahrzeug» (CHF 200.00) entfällt. Ab sofort wird für sämtliche Übertragungen eine einheitliche Gebühr von CHF 150.00 erhoben. Übertragungsgesuche, die ab dem 3. Februar 2025 bearbeitet werden, unterliegen automatisch den neuen Regelungen.

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