Die Melde- und Reinigungspflicht wird für immatrikulierte Schiffe gelten. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.
Der Kanton Bern erarbeitet aktuell die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und bereitet die Einführung der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor. Die neue Regelung kann frühestens im August 2024 eingeführt werden, wenn die Online-Anwendung zur Verfügung steht und zertifizierte Reinigungsstellen bezeichnet sind. In der Zwischenzeit werden die Schiffshalterinnen und -halter dazu aufgerufen, auf einen Gewässerwechsel zu verzichten oder ihr Schiff bei einem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen.