Die Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen müssen diese bis spätestens am 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Danach verliert der Papierführerausweis seine Wirkung als Legitimationsdokument, die Fahrberechtigung für die Lenkerin oder den Lenker bleibt grundsätzlich bestehen. Ohne Umtausch besteht aber das Risiko, von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert zu werden und/oder wegen Nichtmitführen von Ausweisen gebüsst zu werden.
Die Schiffsführerausweise sind von diesem Umtausch nicht betroffen.
Für Auslandreisende: Diverse Ferienländer akzeptieren den blauen Papierausweis bereits heute nicht mehr.